Meridis AGB

Teilnahmebedingungen für Tauchkurse:

1.1. Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge beträgt 10 Jahre (bei Schnorchelkursen 8 Jahre). Bei Minderjährigen ist in jedem Falle die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.

1.2. Der/die Teilnehmer/in an Ausbildungstauchgängen erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft / Atemregler bestehen und legt spätestens bei Kursbeginn ein ärztliches Attest vor.

1.3. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Anmeldeformular angegeben Daten elektronisch verarbeitet werden und die Daten ausschließlich der Meridis Tauchschule zur Verfügung stehen. Die Meridis Tauchschule verpflichtet sich, keinerlei Daten an Dritte (Ausnahme: PADI) weiterzugeben.
Die Abrechnung mit dem Hotel erfolgt nur unter Weitergabe des Namens und der Zimmernummer.

1.4. Während der Tauchgänge und des Kurses ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten (STAFF-Personal) Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Kursausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

1.5. Begonnene Kurse müssen binnen 12 Monaten (ab dem 1. Kurstag) beendet werden, ansonsten muss der Kurs komplett wiederholt werden.

1.6. Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Meridis Tauchschule oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Wird der Kurs von dem/der Teilnehmer/in abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zum Kurs, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung.

1.7. Grundsätzlich ist es untersagt alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (2er Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich alle anerkannten Regeln und Sicherheitsstandards des Flaschentauchens einzuhalten.

1.8. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare ausgefüllt und alle Gebühren termingerecht zu hinterlegen.

1.9. Die Kursgebühren enthalten: Luft für Schüler und Lehrer, Gebühren für Theorie- und Praxisunterricht, Leihausrüstung (Atemregler, Jacket, Tank, Blei, Anzug und ABC-Ausrüstung) Zertifizierungskosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nicht im Kurspreis enthalten sind: Handschuhe und Füßlinge aus hygienischen Gründen, sowie Fremdleistungen (Kosten für Bootsausfahrten usw.).

1.10. Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Meridis Tauchschule, sowie deren Mitarbeiter, übernimmt keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen der Meridis Tauchschule oder deren Mitarbeitern nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

1.11. Die Tauchschule Meridis übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während des Kurses für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederanschaffung bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für gemeinsame Ausflüge (Tagestouren usw.) und begleitete Tauchgänge (Dive Guiding). Bei Fällen, in denen das Verschulden der Meridis Tauchschule oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

1.12. Für Assistenten (STAFF-Personal) der Meridis Tauchschule gelten die gleichen Haftungsgrundsätze, wie für die Tauchschule. Die Haftung für die Assistenten beschränkt sich nur auf die Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

1.13. Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen und mit seinem Tauchpartner einen "Buddy-Check" zu machen.

1.14. Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Außerdem ist die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche oberstes Gebot.

1.15. Während des Schulungsbetriebes ist der Konsum von Alkohol 12 Stunden vor einem jeden Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem/der Ausbilder/in zu melden. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor einem Tauchgang) ist zu vermeiden.

1.16. Durch die Anmeldung zu einem von der Meridis Tauchschule veranstaltetem Tauchkurs oder Ausflug (Tagesausflug usw.) werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen, sowie die Statuten der Meridis Tauchschule anerkannt und zur Kenntnis genommen.

1.17. Für versäumte Unterrichtseinheiten besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung.

1.18. Hat ein Teilnehmer/in nicht in der vorgesehenen Zeit Prüfungsreife erlangt, können Perfektionsstunden (entgeltpflichtig) gebucht werden, um Prüfungsreife zu erlangen.

 

Teilnahmebedingungen für Tauchausflüge (Bootsfahrten):

2.1. Der/die Teilnehmer/in an einem Tauchausflug erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft / Atemregler bestehen und legt spätestens beim Einchecken in der Tauchbasis ein ärztliches Attest vor.

2.2. Während der Tauchgänge, sowie Aktivitäten, die im Rahmen des Tauchausfluges durchgeführt werden, ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten (STAFF-Personal) Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss vom Tauchausflug. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Ersetzen der Ausflugskosten.

2.3. Bei einem Rücktritt vom Ausflug werden bis 2 Stunden vor Ausflugsbeginn keine Stornogebühren verrechnet (siehe Zahlungs- und Stornobedingungen).

2.4. Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Meridis Tauchschule oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Wird der Tauchausflug von dem/der Teilnehmer/in abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Ausflugkosten. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zum Ausflug, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung.

2.5. Grundsätzlich ist es untersagt alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (2er Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich alle anerkannten Regeln und Sicherheitsstandards des Flaschentauchens einzuhalten.

2.6. Die maximale Tauchtiefe beträgt 30 Meter.

2.7. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare ausgefüllt und alle Gebühren termingerecht zu hinterlegen.

2.8. Das Boot für die Tauchfahrten wird vom Hotel gestellt. Daher muss das Boot immer pro Tauchfahrt bezahlt werden. Sollte eine Tagestour gemacht werden, werden Sonderpreise mit dem Hotel vereinbart. Darin sind folgende Leistungen enthalten: Alle Bootsgebühren, Briefing und Debriefing, eine landesübliche Verpflegung und Softdrinks (2 Flaschen pro Person/Tag) sowie Trinkwasser und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nicht im Tauchausflugspreis enthalten sind: Verleih von Zusatzausrüstung (z.B. Tauchlampen), von begleitenden Tauchgängen, Ausrüstung, Tanks usw.

2.9. Die Teilnahme an Tauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Meridis Tauchschule, sowie deren Mitarbeiter, übernimmt keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen der Meridis Tauchschule oder deren Mitarbeitern nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

2.10. Die Meridis Tauchschule übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während des Tauchausflüge für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederanschaffung bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch bei begleiteten Tauchgängen (Dive Guiding). Bei Fällen, in denen das Verschulden der Meridis Tauchschule oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

2.11. Für Assistenten (STAFF-Personal) der Meridis Tauchschule gelten die gleichen Haftungsgrundsätze, wie für die Tauchschule. Die Haftung für die Assistenten beschränkt sich nur auf die Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

2.12. Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen und einen "Buddy-Check" mit seinem Tauchpartner durchzuführen.

2.13. Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Außerdem ist die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche oberstes Gebot.

2.14. Während des Tauchausflugs ist der Konsum von Alkohol 12 Stunden vor einem jeden Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem Lehrer/Dive Guide zu melden. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor einem Tauchgang) ist zu vermeiden.

2.15. Durch die Anmeldung zu einem von der Meridis Tauchschule veranstalteten Tauchausflugs werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen, sowie die Statuten der Meridis Tauchschule anerkannt und zur Kenntnis genommen.

 

Von Meridis vermittelte Reisen:

Bei Buchung von Reisen, die durch Meridis vermittelt werden, gelten die AGB‘s des jeweiligen Reiseveranstalters.

 

Zahlungsbedingungen:

4.1. Bei Stornierungen von vorausgebuchten Tauchpaketen besteht kein Anspruch auf Erstattung.

4.2. Beim Erwerb eines Gutscheines ist dieser ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig. Bei Nichteinlösung des Gutscheines innerhalb eines Jahres verfällt dieser anschließend. Eine Rücknahme des Gutscheines (Bargeldrückerstattung) ist nicht möglich.

4.3. Die Tauchschule Meridis behält sich das Recht vor, den Tauchkurs oder eine Tauchveranstaltung (Event) nicht durchzuführen, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht eingehalten werden. Des Weiteren hat die Tauchschule Meridis das Recht, den bis dahin entstandenen Schaden jederzeit gerichtlich geltend zu machen. Die Kosten trägt der Verursacher. Zwischen den Parteien wird die ausschließliche Anwendung des deutschen Rechts vereinbart! Gerichtsstand ist Essen.